golden visa
Können meine Familienmitglieder in das Goldene Visum aufgenommen werden?
Ja, das spanische Goldene Visum erstreckt sich auf unmittelbare Familienmitglieder des Hauptantragstellers.
Berechtigte Familienmitglieder sind: Ihr Ehepartner oder unverheirateter Partner (pareja de hecho), Kinder unter 18 Jahren, volljährige Kinder, die finanziell von Ihnen abhängig und unverheiratet sind, sowie abhängige Eltern.
Familienmitglieder erhalten die gleichen Aufenthaltsrechte wie der Hauptantragsteller, einschließlich des Rechts zu leben, zu arbeiten und zu studieren in Spanien sowie visumfreies Reisen im Schengen-Raum.
Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Antrag mit unterstützenden Dokumenten (Reisepass, Strafregister, Krankenversicherung).
Die Investitionsschwelle für Immobilien von 500.000 € gilt für die gesamte Familie — Sie müssen nicht zusätzlich für jedes Familienmitglied investieren.
Die Genehmigungen der Familienmitglieder sind an die Genehmigung des Hauptantragstellers gebunden und folgen demselben Erneuerungszeitplan.
WOW-Estates hilft Familien bei der Planung ihrer Immobilieninvestition für das Goldene Visum und empfiehlt häufig Immobilien, die für das Familienleben geeignet sind, mit Nähe zu internationalen Schulen und Annehmlichkeiten.