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Miet Einkommensleitfaden für nicht ansässige Immobilienbesitzer in Spanien

Das Verständnis, wie Mieteinnahmen aus Ihrer spanischen Immobilie besteuert werden, ist für jeden nicht ansässigen Immobilienbesitzer von entscheidender Bedeutung, und die Regeln unterscheiden sich erheblich je nach Ihrem Wohnsitzland und der Art der Mietvereinbarung.

Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Aspekte der Besteuerung von Mieteinnahmen in Spanien für nicht ansässige Eigentümer, mit besonderem Augenmerk auf belgische und niederländische Immobilienbesitzer.

Für EU/EEA-Bewohner (einschließlich Belgier und Niederländer) werden Mieteinnahmen in Spanien mit einem festen Satz von 19 % auf das Nettoeinkommen besteuert – das bedeutet, dass Sie mit immobilienbezogenen Ausgaben wie Reparaturen, Wartung, Versicherung, Gemeinschaftsgebühren, IBI-Steuer, Hypothekenzinsen und Abschreibungen (3 % des Bauwerts jährlich) abziehen können.

Nicht-EU-Bewohner werden mit 24 % auf das Brutto-Mieteinkommen besteuert, ohne die Möglichkeit, Ausgaben abzuziehen, was die EU-Ansässigkeit erheblich vorteilhaft macht.

Wichtig: Selbst wenn Ihre Immobilie nicht vermietet ist, erhebt Spanien eine fiktive Mieteinnahme von 1,1-2 % des Katasterwerts, die mit 19 % für EU-Bewohner besteuert wird.

Dies wird über das Formular Modelo 210 erklärt.

Kurzzeitferienvermietungen in der Gemeinschaft Valencia erfordern eine Touristenlizenz (Licencia Turística), die die Erfüllung spezifischer Standards für Sicherheitseinrichtungen, Einrichtung und Gästeregistrierung umfasst.

Belgische Eigentümer müssen auch ihre spanischen Mieteinnahmen in Belgien deklarieren, können jedoch eine Steuervergünstigung gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Spanien geltend machen.

Niederländische Eigentümer profitieren von einem ähnlichen Abkommen.

WOW-Estates empfiehlt die Zusammenarbeit mit einem steuerlichen Vertreter in Spanien, um die vollständige Einhaltung sicherzustellen.