taxes
Welche jährlichen Steuern zahlen belgische und niederländische Nichtansässige, die Eigentum in Spanien besitzen?
Als nicht ansässiger Eigentümer von Immobilien in Spanien haben Sie mehrere jährliche Steuerpflichten, die unabhängig davon erfüllt werden müssen, ob Sie die Immobilie vermieten oder nicht.
Hier ist eine vollständige Übersicht für belgische und niederländische Eigentümer.
IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) — Dies ist die jährliche Grundsteuer, ähnlich der belgischen onroerende voorheffing oder dem niederländischen OZB.
Die Sätze variieren je nach Gemeinde, liegen jedoch typischerweise zwischen 0,4% und 1,1% des Katasterwerts (valor catastral).
Für eine typische Immobilie an der Costa Blanca könnten dies jährlich zwischen €300 und €1,500 liegen.
Nichtansässige Einkommenssteuer (IRNR) — Selbst wenn Sie Ihre Immobilie NICHT vermieten, unterstellt Spanien ein fiktives Mieteinkommen von 1,1% des Katasterwerts (oder 2%, wenn der Wert in den letzten 10 Jahren nicht überarbeitet wurde).
Dieses fiktive Einkommen wird mit 19% für EU/EWR-Ansässige besteuert.
Zum Beispiel, wenn Ihr Katasterwert €100,000 beträgt, würde Ihre fiktive Einkommenssteuer etwa €209 pro Jahr betragen.
Wenn Sie die Immobilie jedoch vermieten, ersetzt das tatsächliche Mieteinkommen das fiktive Einkommen, und Sie werden mit 19% auf den Nettogewinn (nach Abzug der Ausgaben) als EU/EWR-Ansässiger besteuert.
Basura (Abfallgebühr) — Jährliche kommunale Gebühr, typischerweise zwischen €100 und €300, je nach Gemeinde.
Gemeinschaftsgebühren — Wenn sich Ihre Immobilie in einem Komplex oder einer Urbanisation befindet, liegen die monatlichen Gebühren zwischen €50 und €300+, abhängig von den gemeinsamen Annehmlichkeiten.
Alle Steuererklärungen für Nichtansässige werden über das Formular Modelo 210 eingereicht.
Die Fristen für die Einreichung sind vierteljährlich für Mieteinkommen (20.
Januar) und jährlich für fiktives Einkommen (31.
Dezember des folgenden Jahres).
WOW-Estates empfiehlt, einen steuerlichen Vertreter (representante fiscal) in Spanien zu benennen, der alle Steuererklärungen in Ihrem Namen bearbeitet.