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Wie wirkt sich das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Spanien auf Immobilienbesitzer aus?
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Spanien ist ein entscheidendes Dokument für belgische Staatsangehörige, die Eigentum in Spanien besitzen, da es festlegt, wie Einkommen und Gewinne im Zusammenhang mit Ihrem spanischen Eigentum in beiden Ländern besteuert werden.
Der Vertrag folgt dem OECD-Musterabkommen und umfasst die Einkommensteuer und die Kapitalertragsteuer (aber bemerkenswerterweise NICHT die Erbschaftsteuer).
Wichtige Bestimmungen für Eigentümer: Mieteinnahmen — Artikel 6 gibt Spanien das vorrangige Recht, Einkommen aus unbeweglichem Eigentum, das sich in Spanien befindet, zu besteuern.
Belgien muss dann Erleichterung durch eine Steuerbefreiung mit Progression gewähren.
Das bedeutet, dass Ihre spanischen Mieteinnahmen von der belgischen Steuer befreit sind, aber bei der Bestimmung des Steuersatzes auf Ihr anderes belgisches Einkommen berücksichtigt werden.
Fiktive Mieteinnahmen — Selbst wenn nicht vermietet, besteuert Belgien belgische Einwohner auf das fiktive Mieteinkommen aus ausländischem Eigentum.
Für spanisches Eigentum basiert dies auf dem Katasterwert.
Spanien erhebt auch eine Steuer auf fiktives Einkommen für Nichtansässige (1,1-2% des Katasterwerts bei 19%).
Der Vertrag sieht eine Erleichterung für die belgische Steuer vor.
Kapitalgewinne — Wenn Sie Ihr spanisches Eigentum verkaufen, hat Spanien das Recht, den Kapitalgewinn zu besteuern (derzeit 19% für EU-Bürger auf die ersten 6.000 € Gewinn, progressiv steigend auf 28% für Gewinne über 300.000 €).
Belgien gewährt Erleichterung, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Einkommensteuer für Nichtansässige — Als Belgier, der Eigentum in Spanien besitzt, müssen Sie jährliche Modelo 210-Erklärungen in Spanien einreichen.
Vermögensteuer — Die Vermögensteuer Spaniens (für Vermögen über 3 Millionen € in Valencia) und das Fehlen einer allgemeinen Vermögensteuer in Belgien bedeutet, dass dies hauptsächlich Spanien betrifft.
WOW-Estates empfiehlt, einen grenzüberschreitenden Steuerspezialisten zu engagieren, der mit den belgischen und spanischen Steuersystemen vertraut ist.