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Wie funktioniert die spanische Erbschaftssteuer für belgische Immobilienbesitzer?
Die Erbschaftsteuer auf spanisches Eigentum, das von belgischen Staatsangehörigen gehalten wird, ist ein komplexes Gebiet, das sorgfältige Planung erfordert, da sowohl Spanien als auch Belgien Steueransprüche geltend machen können.
Hier ist, was belgische Eigentümer verstehen müssen.
In Spanien wird die Erbschaftsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) auf den Begünstigten (Erben) und nicht auf das Erbe erhoben.
Der Steuersatz ist progressiv und reicht von 7,65 % bis 34 %, mit Multiplikatoren, die auf der Beziehung zum Verstorbenen und dem bereits vorhandenen Vermögen des Erben basieren.
Die Valencianische Gemeinschaft (die die Costa Blanca umfasst) bietet bestimmte regionale Vergünstigungen, einschließlich einer Reduzierung von 100.000 € für nahe Verwandte (Ehepartner, Kinder, Eltern).
In Belgien wird die Erbschaftsteuer (erfbelasting in Flandern, droits de succession in Wallonien/Brüssel) ebenfalls auf das weltweite Vermögen belgischer Einwohner erhoben.
Das Hauptproblem ist, dass es KEIN bilaterales Erbschaftsteuergesetz zwischen Spanien und Belgien gibt.
Das bedeutet, dass eine doppelte Besteuerung möglich ist.
Das belgische Recht sieht jedoch eine einseitige Steueranrechnung vor: Belgische Erben können die gezahlte spanische Erbschaftsteuer von ihrer belgischen Erbschaftsteuerschuld auf dasselbe spanische Vermögen abziehen.
Dies verhindert effektiv eine vollständige doppelte Besteuerung, obwohl die Anrechnung auf die belgische Steuer beschränkt ist, die sonst fällig wäre.
Planungstrategien für belgische Eigentümer umfassen: gemeinsames Eigentum mit einem Ehepartner (der Anteil jedes Ehepartners wird separat übertragen), die Überlegung zur Verwendung eines belgischen oder spanischen Testaments (oder beider), um sicherzustellen, dass die Wünsche klar sind, die Erkundung von Nießbrauchstrukturen und in einigen Fällen die Bewertung des Eigentums durch eine belgische Gesellschaft (obwohl dies steuerlich weniger vorteilhaft geworden ist).
WOW-Estates empfiehlt dringend, sich mit einem spezialisierten grenzüberschreitenden Steuerberater in Verbindung zu setzen, der sowohl das spanische als auch das belgische Erbrecht versteht.