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Welche Kapitalertragssteuer muss ich beim Verkauf von Immobilien in Spanien zahlen?
Beim Verkauf von Immobilien in Spanien zahlen Sie Kapitalertragssteuer auf den Gewinn (Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis, angepasst um Kosten).
Für Nichtansässige beträgt der Steuersatz pauschal 19% auf den Gewinn.
Für Ansässige sind die Sätze progressiv: 19% auf die ersten 6.000 €, 21% auf 6.000 €-50.000 €, 23% auf 50.000 €-200.000 €, 27% auf 200.000 €-300.000 € und 28% über 300.000 €.
Sie können Kaufkosten (Steuern, Rechtsanwaltsgebühren, Notarkosten), Verbesserungen (mit Rechnungen) und Verkaufskosten abziehen.
Ansässige über 65 Jahre, die ihre Hauptwohnung verkaufen, sind von der Steuer befreit.
Bei Nichtansässigen wird beim Abschluss eine Einbehaltung von 3% vom Verkaufspreis einbehalten — Ihr Anwalt reicht eine Steuererklärung ein, um eventuelle Überzahlungen zurückzufordern.
Auch die Plusvalía municipal Steuer ist fällig.
Eine Reinvestitionsbefreiung kann für Ansässige gelten, die innerhalb von 2 Jahren in eine neue Hauptwohnung reinvestieren.
WOW-Estates bietet Schätzungen der Kapitalerträge an, um Verkäufern bei der Planung ihrer Steuerverpflichtungen zu helfen.