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Hat Spanien Doppelbesteuerungsabkommen?

Ja, Spanien hat Doppelbesteuerungsabkommen (convenios de doble imposición) mit über 90 Ländern, einschließlich aller EU-Mitgliedstaaten, dem Vereinigten Königreich, den USA, Kanada und vielen anderen.

Diese Abkommen verhindern, dass Sie auf dasselbe Einkommen oder Gewinne doppelt besteuert werden.

Wichtige Bestimmungen umfassen: Steuergutschriften – wenn Sie Steuern auf spanische Mieteinnahmen oder Kapitalgewinne in Spanien zahlen, können Sie dies in der Regel mit Ihrer Steuerpflicht im Heimatland verrechnen.

Das Abkommen bestimmt, welches Land das primäre Besteuerungsrecht für verschiedene Einkommensarten hat.

Für Einkünfte aus Immobilien (Miete und Kapitalgewinne) hat in der Regel das Land, in dem sich die Immobilie befindet (Spanien), das primäre Besteuerungsrecht, aber Ihr Heimatland kann ebenfalls besteuern, wobei eine Gutschrift für die in Spanien gezahlte Steuer gewährt wird.

Die Bestimmungen zu Renteneinkommen variieren je nach Abkommen.

Es ist wichtig, einen Steuerberater zu konsultieren, der sowohl mit dem spanischen Steuerrecht als auch mit den Bestimmungen Ihres Heimatlandes vertraut ist.

WOW-Estates empfiehlt internationale Steuerplanung für alle grenzüberschreitenden Immobilienkäufe.