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Welche Erbschaftsteuer gilt für Immobilien in Spanien?
Die spanische Erbschaftsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) gilt, wenn Immobilien in Spanien vererbt werden, unabhängig davon, ob der Eigentümer oder Begünstigte ansässig ist.
Die Sätze und Freibeträge variieren erheblich je nach autonomer Gemeinschaft.
In der Valencianischen Gemeinschaft profitieren enge Verwandte (Ehepartner, Kinder) von erheblichen Ermäßigungen – bis zu 99 % Ermäßigung für Erbschaften unter bestimmten Schwellenwerten.
Erben aus Nicht-EU-Ländern und entfernte Verwandte können höheren effektiven Sätzen ausgesetzt sein.
Die Grundsätze reichen von 7,65 % bis 34 %, mit Multiplikatoren basierend auf der Beziehung zum Verstorbenen und dem bestehenden Vermögen des Erben.
EU-Bewohner profitieren von einem Urteil aus dem Jahr 2015, das es ihnen erlaubt, die günstigeren regionalen Regelungen anzuwenden.
Wichtige Planungsstrategien umfassen: das Erstellen eines spanischen Testaments für Ihre spanischen Vermögenswerte, die Berücksichtigung von Eigentumsstrukturen (gemeinsam, Unternehmen) und das Verständnis, wie die Erbschaftsgesetze Ihres Heimatlandes mit dem spanischen Recht interagieren.
Die EU-Verordnung 650/2012 erlaubt es Ihnen, Ihr nationales Recht für die Nachfolge zu wählen.
WOW-Estates rät allen Käufern, ein spanisches Testament parallel zu ihrem Kauf zu erstellen.