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Welche jährliche Steuer zahlen Nichtansässige auf spanisches Eigentum?

Nichtansässige Eigentümer in Spanien müssen eine jährliche Steuererklärung (Modelo 210) einreichen, auch wenn sie die Immobilie nicht vermieten.

Wenn die Immobilie nicht vermietet ist, zahlen Sie eine fiktive Einkommenssteuer basierend auf dem Katasterwert — typischerweise 1,1 % des Katasterwerts (oder 2 %, wenn der Wert seit 2012 nicht überarbeitet wurde), besteuert mit 19 % für EU/EWR-Bewohner oder 24 % für Nicht-EU-Bewohner.

Für eine Immobilie mit einem Katasterwert von 100.000 € würde die jährliche Steuer für EU-Bewohner etwa 209 € betragen.

Wenn Sie die Immobilie vermieten, geben Sie das tatsächliche Mieteinkommen an und zahlen 19 % (EU) oder 24 % (Nicht-EU).

EU-Bewohner können Ausgaben anteilig abziehen, während Nicht-EU-Bewohner Steuern auf das Bruttoeinkommen zahlen.

Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr, wobei die Fristen je nach Quartal variieren.

Ihr steuerlicher Vertreter oder gestor kümmert sich um diese Einreichungen.

WOW-Estates empfiehlt allen nicht ansässigen Käufern, ab dem ersten Tag eine Steuervertretung einzurichten.