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Wie wird Mieteinkommen aus spanischem Eigentum besteuert?
Mieteinkommen aus spanischem Eigentum wird für Einwohner und Nicht-Einwohner unterschiedlich besteuert.
Nicht-Einwohner zahlen einen festen Steuersatz von 19 % (EU/EWR/Schweizer Einwohner) oder 24 % (außerhalb der EU) auf Mieteinkommen über vierteljährliche Modelo 210-Erklärungen.
EU-Einwohner können proportionale Ausgaben (Hypothekenzinsen, Reparaturen, Versicherungen, Gemeinschaftsgebühren, IBI, Abschreibungen) von ihrem Brutto-Mieteinkommen abziehen.
Nicht-EU-Einwohner zahlen Steuern auf das Bruttoeinkommen ohne Abzüge.
Einwohner beziehen das Mieteinkommen in ihre jährliche IRPF-Steuererklärung zu progressiven Sätzen (19-47 %) ein, profitieren jedoch von einer 50 %igen Reduzierung des Netto-Mieteinkommens aus langfristigen Vermietungen (früher 60 %, durch ein neues Gesetz reduziert).
Zulässige Abzüge für Einwohner umfassen alle immobilienbezogenen Ausgaben sowie eine Abschreibung von 3 % des Gebäudewertes.
Für Touristen-/Ferienvermietungen benötigen Sie außerdem eine Tourismuslizenz, müssen in einigen Fällen IVA berechnen, und die 50 %ige Reduzierung gilt nicht.
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